Entfessele das Phantom – Phantomaniac Fontäne mit On-Off-Effekt
Die Phantomaniac Fontäne von Pyroland bietet mehrere Runden funkelnden Leuchtspaß. Dank des On-Off-Effekts erstrahlt das Licht in Silber und Orange über mehrere Wellen hinweg. Wenn alle denken, die Fontäne sei bereits erloschen, startet sie einfach die nächste Runde und sorgt so für überraschende Momente. Mit fast einer Minute Brenndauer ist ausreichend Unterhaltung auf der Straße oder Terrasse garantiert.
Mit einer Effektdauer von ca. 50 Sekunden bietet die Fontäne kraftvolle visuelle Effekte und sorgt mit funkelndem Silber und orangenen Akzenten für einen geisterhaften Charme. Ideal für alle, die ein überraschendes Leuchtfeuerwerk mit spannendem On-Off-Effekt erleben möchten.
Vorteile
- Überraschender An/Aus-Effekt für mehrere Wellen an Licht
- Effektdauer von ca. 50 Sekunden
- Funkelndes Silber mit oranger Note
- Kraftvolle Fontäne als Leuchtfeuerwerk
- Geisterhafter Charme durch unerwartete Pausen
Sicherheit & Nutzung
- Nur für den Einsatz im Außenbereich geeignet
- Auf festem, ebenem und nicht brennbarem Untergrund aufstellen
- Nur unter Aufsicht von Erwachsenen zünden lassen
- Sicherheitsabstände gemäß Gebrauchsanweisung einhalten
Perfekt geeignet für alle, die ein überraschendes, geisterhaftes Feuerwerk mit funkelnden Wellen und unerwarteten Pausen erleben möchten – ideal für Silvester oder besondere Outdoor-Events.
| Artikelgewicht: | 0,27 kg |
| Schussanzahl: | 1 |
| Brenndauer: | 50s |
| Performance: | gerade |
| Farben: | orange, silber |
| Kategorie: | F2 |
| NEM : | 0,06400000 Kg |
| Registernummer (CE) : | 2806 – F2 – 008643 |
ACHTUNG:
H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen!
P370 + P380 Bei Brand Umgebung räumen!
P372 Explosionsgefahr bei Brand
P373 KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht
P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren
Aufbewahrung gem. nationalen Vorschriften 2. SprengV und an trockenem Ort. Inhalt/Behälter nach Funktionsende und abgekühlt dem Restabfall (Gegenstand) bzw. dem Recyclingabfall (Verpackung) zuführen. Informationen zur Entsorgung beim lokalen Abfallentsorger erfragen.













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